Abgeltungsteuer in DeutschlandDie deutsche Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Am 1.1.2009 wurde in Deutschland grundsätzlich eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% (plus Soli und Kirchensteuer) auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt. Betroffen von dieser Regelung sind unter anderem
Ausgenommen von der Abgeltungsteuer sind unter bestimmten Bedingungen Kapitalversicherungen , Verkäufe von Immobilien und Kunst oder sonstigen Wertgegenständen. Aber: hier sind ggfs. Spekulationsfristen zu beachten. Ihr Konto/Depot in Deutschland Erträge und realisierte Kursgewinne die ab dem 01.01.2009 zufließen, sind durch die Einführung der Abgeltungsteuer in Deutschland grundsätzlich pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Diese Besteuerung hat abgeltende Wirkung. Sofern der persönliche Steuersatz nicht unter 25% liegt, erfolgt keine Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz mehr. In der Regel erfolgt der Abzug der Steuer direkt durch die ausschüttende Aktiengesellschaft oder Ihre Bank. Ihr Konto/Depot in Luxemburg Ausländische Kapitalerträge werden für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige behandelt wie inländische Erträge. Es erfolgt jedoch kein automatischer Abzug der Abgeltungsteuer durch die Bank in Luxemburg. Die Erträge sind erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Durch die spätere Festsetzung können Ihnen Liquiditätsvorteile entstehen. Etwaige belastete ausländische Quellensteuern können grundsätzlich bis zur Höhe des Abgeltungsteuersatzes angerechnet werden. |