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Bankgeheimnis

Das Luxemburger Bankgeheimnis bleibt

Das Bankgeheimnis in der Diskussion - Hintergründe

Aus Sicht der Europäischen Kommission ist es in einer globalisierten Welt inakzeptabel, dass das Bankgeheimnis in einem Mitgliedstaat die korrekte Festsetzung der Steuerschuld in einem anderen Mitgliedstaat behindert. 

Im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat die Kommission Anfang Februar einen Richtlinienvorschlag betreffend die Zusammenarbeit der Behörden bei der Steuerfestsetzung angenommen. Er enthält eine auf dem OECD-Musterabkommen basierende Bestimmung, wonach ein um Auskunft ersuchter Mitgliedstaat einem anderen Mitgliedstaat Auskünfte über einen Steuerpflichtigen nicht allein deshalb verweigern kann, weil diese Information unter das Bankgeheimnis fällt.

Vor diesem Hintergrund sehen sich Staaten mit einem strikten Bankgeheimnis vermehrt internationaler Kritik ausgesetzt. Der Druck auf Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein und  Österreich, Informationen über Bankkunden preiszugeben, steigt zusehends. Auf verschiedenen politischen Ebenen gibt es massive Bestrebungen, Transparenz und Austausch von Informationen für Besteuerungszwecke EU-weit umzusetzen. Insbesondere aufgrund der Drohung der OECD im Vorfeld der Gipfeltreffens Anfang April 2009, in Steuersachen „unkooperative“ Länder auf eine schwarze Liste zu setzen einergehend mit entsprechenden Sanktionen, hat dazu geführt, dass weltweit die Bereitschaft zur Umsetzung der OECD Regeln zur Transparenz und Zusammenarbeit in Steuersachen bekundet wurde.

Luxemburg war und ist bestrebt, als eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union, unter Wahrung der nationalen Identität das Regelwerk der EU einzuhalten und so einen gesetzlich stabilen und EU-konformen Rahmen für den Standort und seine Kunden zu schaffen. Aus diesem Grund hat auch Luxemburg den politischen Willen bekundet, diese OECD Regel umzusetzen.

Bleibt das Luxemburger Bankgeheimnis bestehen?

Ja! Das Luxemburger Bankgeheimnis besteht zum Schutz der Privatsphäre und wird auch weiterhin zu diesem Zweck bestehen bleiben. Der Schutz der Privatsphäre bleibt ein substantielles Anliegen der Luxemburger Regierung.

 Was ändert sich?

Zukünftig sollen alle Länder mit striktem Bankgeheimnis bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerbehörden die OECD Regeln anwenden.

Im Klartext: Im Einzelfall und nur auf Anfrage soll eine Amtshilfe in Steuersachen zukünftig bei jeglicher Art von Steuerdelikten geleistet werden. Eine generelle, automatisierte Abfrage von Bankdaten durch die Finanzbehörden soll es aber nicht geben.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass folgende Voraussetzung für eine Amtshilfe in Steuersachen erfüllt sein müssen: 

  • ein  konkret begründeter Verdacht und Beweise für die Existenz  einer Kontoverbindung in Luxemburg (Kontoauszug, Kreditkarten-Abrechnung etc.) sowie namentliche Nennung der Bank  und
  • ein Steuerstrafverfahren muss eingeleitet worden sein und
  • es muss die realistische Chance bestehen, dass der Austausch von Informationen zur Klärung dieses Steuerstrafverfahrens beitragen wird und
  • es muss sich um "wesentliche" Beträge handeln (noch im Detail zu definieren)

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Details und die Verfahrensweise müssen noch ausgehandelt werden und dann in den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen, die u. a. auch die Beihilfe in Steuersachen beinhalten, festgeschrieben werden. Erst dann können die nationalen Parlamente zustimmen. Gegenwärtig gehen die Parteien davon aus, dass dieser Prozess frühestens Ende 2009 abgeschlossen werden kann.

Es ist erklärtes Ziel der Luxemburger Regierung, die EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung neu zu verhandeln unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen. Ziel ist es, einheitliche und abgeltende Steuersätze für die Besteuerung von Zinseinkünften für alle EU-Mitgliedsstaaten und sonstigen Finanzzentren zu erreichen.

Wie geht es weiter?

Der politische Rahmen ist definiert, jetzt müssen die Details ausgehandelt und festgeschrieben werden. Wir werden Sie aktuell informiert halten