Öffnet Druckansicht im neuen Fenster

Die EU-Steuerharmonisierung

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ab Mitte 2005 die effektive Besteuerung von Zinseinkünften beschlossen. Auf lange Sicht (voraussichtlich ab 2011) planen die Mitgliedsstaaten, diese Zinsen in den Ländern zur Steuer zu veranlagen, in denen der Sparer oder Anleger seinen Wohnsitz hat. Die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ist zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten und sieht einen Informationsaustausch der Banken und des Heimatfinanzamt des Anlegers vor. Hiervon betroffen sind Zinserträge von natürlichen Personen im Sinne der EU-Richtlinie.

Für Luxemburg gelten Übergangsbestimmungen, da Luxemburg einem automatischen Informationsaustausch nicht zugestimmt hat. Vielmehr wird auf bestimmte Zinseinkünfte eine Quellensteuer in Ansatz gebracht, die von anfänglich 15% auf 35% in 2011 steigen wird.

Ab 2011 wird Luxemburg nur dann einen namentlichen Informationsaustausch einführen, wenn die Schweiz und andere Finanzzentren wie Andorra, Liechtenstein, Guernsey, Jersey und Monaco gleichwertige Maßnahmen einführen.
Details zu den Regelungen in Deutschland und Luxemburg finden Sie hier: