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Testament

Sie haben hier einen Mustertext erwartet?

Ein Testament ist etwas so Persönliches und Individuelles, dass man es auf keinen Fall anhand eines Mustertextes erstellen sollte. Sie als zukünftiger Erblasser sollten sich zunächst darüber Gedanken machen wie Sie sich Ihre Nachfolge vorstellen. Anschließend sollten Sie sich dahingehend beraten lassen ob und wie Ihre Wunschvorstellung durch die richtige testamentarische Verfügung erreicht werden kann.

Sie können Ihr Testament

1. Zur Niederschrift eines Notars,

2. durch eine vom Erblasser abgegebene Erklärung errichten.

Diese muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.

Sie sollte Datum und den Ort der Ausstellung erkennen lassen, um späteren Streit bezüglich der Aktualität des Testamentes zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die spätere Auffindbarkeit des Testamentes durch die „richtigen“ Personen.

Es besteht die Möglichkeit ein Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Hierbei wird die Bindungswirkung erhöht, denn Änderungen können nicht ohne Wissen des Partners vorgenommen werden.

Eine noch höhere Bindungswirkung kann durch den Abschluss eines Erbvertrages erfolgen. Dieser kann gerade wegen der hohen Bindungswirkung nur vor einem Notar geschlossen werden. Wollen Sie wechselbezügliche Anordnungen ändern, geht dies nur im Einvernehmen mit dem Erbvertragspartner.