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Kontovollmacht

Kontovollmacht

Im Todesfall des Kontoinhabers kann der Bevollmächtigte, soweit es sich um eine Vollmacht über den Tod hinaus handelt, über die bei einer luxemburger Bank ruhenden Nachlasswerte nur dann verfügen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass die Erben über die bestehende Vollmacht informiert sind.