Mit dem Tod des Erblassers treten die Erben in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Bei Verfügung über die Nachlasswerte müssen sich die Erben sowie der Bevollmächtigte legitimieren. Als Legitimationsnachweis werden folgende gültige Dokumente akzeptiert:
Sterbeurkunde Zum Nachweis des Todes verlangt die Bank die Vorlage der Sterbeurkunde.
Beglaubigte Personalausweiskopien der Erben Die Beglaubigung kann durch einen Kundenberater der HVB Luxembourg, einen Notar oder eine öffentliche Stelle (z.B. Stadtverwaltung/ Gemeindeverwaltung) erfolgen. Beglaubigungen durch Drittbanken werden nicht akzeptiert.
Erbschein Der Erbschein muss der Bank im Original mit Ausfertigungsvermerk des zuständigen Nachlassgerichtes vorliegen.